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Verblindung

In klinischen Studien spricht man von Verblindung, wenn die Prüfärzte, das Pflegepersonal, die teilnehmende Patienten und auch die Personen, die mit dem Monitoring, dem Datenmanagement und der Auswertung der Studie betraut sind, nicht über die individuelle Behandlungszuteilung der Patienten informiert sind und ihre Handlungen somit nicht durch dieses Wissen beeinflusst sein können.

Die Verblindung hat das Ziel, systematischen Unterschieden in der Behandlung der Patienten oder der Bewertung des Therapieerfolgs vorzubeugen.

Eine Studie wird als einfachblind bezeichnet, wenn nur der Patient oder nur der Prüfarzt verblindet ist und als doppeltblind, wenn weder der Patient noch der Prüfarzt über die zugeteilte Therapiegruppe informiert ist. Wird keine Verblindung durchgeführt, so spricht man von offenen Studien.

Bei der Entblindung werden entsprechende Informationen übermittelt, dies kann bei Notfällen wichtig sein, damit der Prüfarzt entsprechend eingreifen kann.

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